CareLit Fachartikel
Urteile und Beschlüsse
N.N. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2020 · Heft 8 · S. 23
Dokument
204749
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich sind Pflegeheime von der Umsatzsteuerpflicht befreit und können keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Der EuGH hatte nun zu entscheiden, wie damit umzugehen ist, wenn ein Pflegeheim zeitweise einen umsatzsteuerpflichtigen Teilbetrieb hat und diesen später in einen umsatzsteuerbefreiten Betrieb wandelt.
Schlagworte
GUTACHTEN
TASCHENGELD
BUNDESGERICHTSHOF
PFLEGEHEIM
ALTENHEIM
BETRIEB
BEURTEILUNG
EINRICHTUNG
GERICHT
PFLEGEHEIME
EINKOMMEN
INTENTION
Altenheim - Lösungen fürs Management
Hannover