CareLit Fachartikel
Falls der Betreuer versagt, kann der Widerruf der Vollmacht folgen.
Klie, Dr. T. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2020 · Heft 8 · S. 24 bis 25
Dokument
204750
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn das Wohl des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gefährdet ist, muss die Betreuung angepasst werden. Das kann auch bedeuten, die Vorsorgevollmacht zu widerrufen. Die Rechtsfürsorge verlangt nach Sorgfalt, die im Massengeschäft des Betreuungswesens nicht immer gewährleistet wird.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
LEBEN
DEMENZ
BEVOLLMÄCHTIGTER
EIGNUNG
ES
GLÜCK
EMPATHIE
PRAXIS
Altenheim - Lösungen fürs Management
Hannover