Das Recht auf Arbeit nach Art. 27 UN-BRK und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten
Eichenhofer, Prof. Dr. Dr. h.c.E. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2020 · Heft 8 · S. 113 bis 119
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
I. Sozialpolitik - Gegenstand staatlicher oder internationaler Rechtssetzung? Was haben die UN mit deutscher Sozialpolitik zu tun? Art. 20, Art. 28 GG bestimmen Deutschland zum Sozialstaat. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gebietet, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Beide Aussagen der deutschen Verfassung sind vom Gesetzgeber zu befolgen, weil Sozialpolitik in Bund und Land zu gestalten ist. Was hat die UN aber deutscher Sozialpolitik aufzugeben? Die Antwort kann nur nach einem - den Horizont hoffentlich erweiternden - Ausflug in die Verfassungsgeschichte der letzten zwei Jahrhunderte gegeb…