CareLit Fachartikel

Das Recht auf Arbeit nach Art. 27 UN-BRK und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Werkstätten

Eichenhofer, Prof. Dr. Dr. h.c.E. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2020 · Heft 8 · S. 113 bis 119

Dokument
204754
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Eichenhofer, Prof. Dr. Dr. h.c.E.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
113 bis 119
Erschienen: 2020-08-25 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

I. Sozialpolitik - Gegenstand staatlicher oder internationaler Rechtssetzung? Was haben die UN mit deutscher Sozialpolitik zu tun? Art. 20, Art. 28 GG bestimmen Deutschland zum Sozialstaat. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gebietet, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Beide Aussagen der deutschen Verfassung sind vom Gesetzgeber zu befolgen, weil Sozialpolitik in Bund und Land zu gestalten ist. Was hat die UN aber deutscher Sozialpolitik aufzugeben? Die Antwort kann nur nach einem - den Horizont hoffentlich erweiternden - Ausflug in die Verfassungsgeschichte der letzten zwei Jahrhunderte gegeb…

Schlagworte

RECHT MENSCHENRECHTE BEHINDERUNG INTERNATIONAL LEBEN BILDUNG GESUNDHEIT SOZIALPOLITIK ARBEITER ARBEIT MENSCHEN BERLIN DEUTSCHLAND GESCHICHTE NATUR MÄNNER