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Organisation des Arbeitsschutzes: Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise

Klar, Dipl.-Wirtsch. Ing. M. · Sicherheitsingenieur · 2020 · Heft 8 · S. 33

Dokument
204804
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klar, Dipl.-Wirtsch. Ing. M.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 51
Seiten
33
Erschienen: 2020-08-25 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

An vielen Stellen des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzregelwerks wird die Pflicht zur Unterweisung dem Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer oder dessen nach §13 ArbSchG / §13 DGUV-Vorschrift 1 verantwortlichen Personen aufgegeben. Jedoch schweigen sich alle Rechtsgrundlagen bis auf die Gefahrstoffverordnung über eine Aufbewahrung der Nachweise aus.

Schlagworte

ARBEITGEBER ORGANISATION AUFBEWAHRUNGSFRIST UNTERNEHMEN Unterweisung Gefahrstoffverordnung Jahre Nachweise Unterweisungsnachweise Verjährung Forderungen Arbschg Arbeitsschutzes Stellen Sicherheitsingenieur