CareLit Fachartikel
Organisation des Arbeitsschutzes: Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise
Klar, Dipl.-Wirtsch. Ing. M. · Sicherheitsingenieur · 2020 · Heft 8 · S. 33
Dokument
204804
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
An vielen Stellen des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzregelwerks wird die Pflicht zur Unterweisung dem Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer oder dessen nach §13 ArbSchG / §13 DGUV-Vorschrift 1 verantwortlichen Personen aufgegeben. Jedoch schweigen sich alle Rechtsgrundlagen bis auf die Gefahrstoffverordnung über eine Aufbewahrung der Nachweise aus.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ORGANISATION
AUFBEWAHRUNGSFRIST
UNTERNEHMEN
PERSONEN
UNTERLAGEN
Sicherheitsingenieur