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Organisation des Arbeitsschutzes: Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise

Klar, Dipl.-Wirtsch. Ing. M. · Sicherheitsingenieur · 2020 · Heft 8 · S. 33

Dokument
204804
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Klar, Dipl.-Wirtsch. Ing. M.
Ausgabe
Heft 8 / 2020
Jahrgang 51
Seiten
33
Erschienen: 2020-08-25 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

An vielen Stellen des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzregelwerks wird die Pflicht zur Unterweisung dem Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer oder dessen nach §13 ArbSchG / §13 DGUV-Vorschrift 1 verantwortlichen Personen aufgegeben. Jedoch schweigen sich alle Rechtsgrundlagen bis auf die Gefahrstoffverordnung über eine Aufbewahrung der Nachweise aus.

Schlagworte

ARBEITGEBER ORGANISATION AUFBEWAHRUNGSFRIST UNTERNEHMEN PERSONEN UNTERLAGEN Sicherheitsingenieur