CareLit Fachartikel
Organisation des Arbeitsschutzes: Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise
Klar, Dipl.-Wirtsch. Ing. M. · Sicherheitsingenieur · 2020 · Heft 8 · S. 33
Dokument
204804
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
An vielen Stellen des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzregelwerks wird die Pflicht zur Unterweisung dem Arbeitgeber beziehungsweise Unternehmer oder dessen nach §13 ArbSchG / §13 DGUV-Vorschrift 1 verantwortlichen Personen aufgegeben. Jedoch schweigen sich alle Rechtsgrundlagen bis auf die Gefahrstoffverordnung über eine Aufbewahrung der Nachweise aus.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ORGANISATION
AUFBEWAHRUNGSFRIST
UNTERNEHMEN
Unterweisung
Gefahrstoffverordnung
Jahre
Nachweise
Unterweisungsnachweise
Verjährung
Forderungen
Arbschg
Arbeitsschutzes
Stellen
Sicherheitsingenieur