CareLit Fachartikel
Keine Übernahme der Behandlungskosten für das in Deutschland und in der EU zum Entscheidungszeitpunkt nicht zugelassene Medikament Zolgensma bei einer sieben Monate alten Antragst…
N.N. · Gesundheit und Pflege · 2020 · Heft 9 · S. 156 bis 161
Dokument
204839
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V tritt nicht ein, wenn Versicherte mangels einer aber leistungsrechtlich notwendigen ärztlichen Verordnung einer Leistung subjektiv nicht von deren Erforderlichkeit im Rechtssinne ausgehen können. 2. Auch der auf die Leistung eines bislang nicht zugelassenen Medikaments in der GKV aufgrund einer grundrechtsorientierten Auslegung des Leistungsrechts gerichtete Anspruch eines Versicherten setzt eine entsprechende ärztliche Verordnung voraus.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
LEISTUNG
MDK
KOSTEN
ENTWICKLUNG
INDIKATION
AUGE
BERLIN
DEUTSCHLAND
MUSKELATROPHIE
ZULASSUNG
ES
MUSKELSCHWÄCHE
MOTONEURONE
RÜCKENMARK