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Keine Übernahme der Behandlungskosten für das in Deutschland und in der EU zum Entscheidungszeitpunkt nicht zugelassene Medikament Zolgensma bei einer sieben Monate alten Antragst…

N.N. · Gesundheit und Pflege · 2020 · Heft 9 · S. 156 bis 161

Dokument
204839
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 10
Seiten
156 bis 161
Erschienen: 2020-09-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

1. Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V tritt nicht ein, wenn Versicherte mangels einer aber leistungsrechtlich notwendigen ärztlichen Verordnung einer Leistung subjektiv nicht von deren Erforderlichkeit im Rechtssinne ausgehen können. 2. Auch der auf die Leistung eines bislang nicht zugelassenen Medikaments in der GKV aufgrund einer grundrechtsorientierten Auslegung des Leistungsrechts gerichtete Anspruch eines Versicherten setzt eine entsprechende ärztliche Verordnung voraus.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG THERAPIE LEISTUNG MDK KOSTEN ENTWICKLUNG INDIKATION AUGE BERLIN DEUTSCHLAND MUSKELATROPHIE ZULASSUNG ES MUSKELSCHWÄCHE MOTONEURONE RÜCKENMARK