Wann gilt welcher Steuersatz? Auswirkung der Umsatzsteuer-Senkung für Pflegeeinrichtungen
Bohmann-Laing, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 2020 · Heft 9 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Binnennachfrage soll gestärkt werden – durch das zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurden zum 1. Juli 2020 die Umsatzsteuer-Sätze gesenkt. Befristet auf das 2. Halbjahr 2020 ist der allgemeine Steuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent gesenkt worden. Für die Pflegeeinrichtungen hat die Senkung der Umsatzsteuersätze in der Regel nur eine Relevanz für empfangene Leistungen – die Ausgangsumsätze sind regelmäßig steuerfrei. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Umsatzsteuer, die Ihnen in Rechnung gestellt wird, für Sie Aufwand darstellt. Damit lohnt es sich für Sie zu prüfen,…