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DEGEMED fordert wirksamen Corona-Zuschlag zur Entlastung der Reha-Kliniken und echte Beteiligung
N.N. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 9 · S. 6
Dokument
204882
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Berlin. Im Gesetz Digitale Rentenübersicht (RentÜG) plant die Bundesregierung wesentliche Änderungen in den Beziehungen zwischen Reha-Kliniken und der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es fehlt aber eine wirksame Entlastung für den Mehraufwand während der Corona-Pandemie. Die DEGEMED forderte daher in der Verbändeanhörung am 12.08.2020 einen Corona-Zuschlag.
Schlagworte
BUNDESREGIERUNG
GESETZ
KOSTEN
MITARBEITER
REHABILITATION
REINIGUNG
RENTENVERSICHERUNG
VERSORGUNGSAUFTRAG
LICHT
ES
DEUTSCHLAND
PATIENTEN
KRANKENHÄUSER
ÄRZTE
SCHUTZKLEIDUNG
ARBEIT