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DEGEMED fordert wirksamen Corona-Zuschlag zur Entlastung der Reha-Kliniken und echte Beteiligung

N.N. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 9 · S. 6

Dokument
204882
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 89
Seiten
6
Erschienen: 2020-09-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Berlin. Im Gesetz Digitale Rentenübersicht (RentÜG) plant die Bundesregierung wesentliche Änderungen in den Beziehungen zwischen Reha-Kliniken und der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es fehlt aber eine wirksame Entlastung für den Mehraufwand während der Corona-Pandemie. Die DEGEMED forderte daher in der Verbändeanhörung am 12.08.2020 einen Corona-Zuschlag.

Schlagworte

BUNDESREGIERUNG GESETZ KOSTEN MITARBEITER REHABILITATION REINIGUNG RENTENVERSICHERUNG VERSORGUNGSAUFTRAG LICHT ES DEUTSCHLAND PATIENTEN KRANKENHÄUSER ÄRZTE SCHUTZKLEIDUNG ARBEIT