CareLit Fachartikel

Wer darf Blasendauerkatheter legen?

Böhme, Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 9 · S. 64

Dokument
204934
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, Prof. H.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
64
Erschienen: 2020-09-03 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Richtigstellung: In der Kardiologischen Ambulanz sind wir ein gemischtes Team aus Gesundheitsund Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie Medizinischen Fachangestellten (MFA). Wir bereiten die Patientinnen und Patienten auch auf kardiologische Eingriffe im Bett vor. Bei langen Eingriffen, z. B. Vorhofflimmern-Ablation, ist ein Blasendauerkatheter (DK) auf ärztliche Anordnung zu legen. Mit Ausnahme des Legens eines DK, diese Tätigkeit ist Pflegefachpersonen vorbehalten, sind die Aufgaben beider Berufsgruppen identisch. Unter welchen Voraussetzungen darf eine MFA einen DK legen?

Schlagworte

KATHETER RECHT AMBULANZ BERUFSAUSBILDUNG CHEMOTHERAPIE DELEGATION GESUNDHEITSWESEN KINDERKRANKENPFLEGE MEDIZIN PATIENTEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen