CareLit Fachartikel
Aufwandspauschalen: Kliniken dürfen Zahlungen überwiegend behalten.
Thomae, Dr. H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2020 · Heft 9 · S. 840 bis 841
Dokument
204963
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 16. Juli jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kassen über zurückgeforderte Aufwandspauschalen für eigentlich beanstandungslose Prüfungen beendet.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
KRANKENHÄUSER
RECHTSPRECHUNG
INTENTION
VERSTÄNDNIS
VERTRAUEN
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen