CareLit Fachartikel

Aufwandspauschalen: Kliniken dürfen Zahlungen überwiegend behalten.

Thomae, Dr. H. · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2020 · Heft 9 · S. 840 bis 841

Dokument
204963
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Thomae, Dr. H.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 37
Seiten
840 bis 841
Erschienen: 2020-09-03 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil vom 16. Juli jahrelange Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kassen über zurückgeforderte Aufwandspauschalen für eigentlich beanstandungslose Prüfungen beendet.

Schlagworte

Gesundheit Pflege KRANKENHÄUSER RECHTSPRECHUNG INTENTION VERSTÄNDNIS VERTRAUEN führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen