CareLit Fachartikel
Rechtsprechung befristet führen auf Probe
N.N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 9 · S. 30
Dokument
205283
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger war seit dem April 2010 bei der beklagten Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig, zuletzt aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags bis September 2015. Im Februar 2015 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, wonach der Kläger als Geschäftsführer einer Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ab März 2015 und befristet bis zum Februar 2017 zur Erprobung weiterbeschäftigt wurde. Die Klage auf unbefristete Weiterbeschäftigung war erfolglos.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
FEIERTAG
ARBEITSVERTRAG
URTEIL
AVR
ELEKTROTECHNIK
GEMEINDE
VEREINBARUNG
RECHTSPRECHUNG
FAKULTÄT
FÜHRUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEITUNGEN
Neue Caritas
Freiburg