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Rechtsprechung befristet führen auf Probe

N.N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 9 · S. 30

Dokument
205283
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 1
Seiten
30
Erschienen: 2020-09-15 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger war seit dem April 2010 bei der beklagten Körperschaft des öffentlichen Rechts tätig, zuletzt aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags bis September 2015. Im Februar 2015 schlossen die Parteien einen Arbeitsvertrag, wonach der Kläger als Geschäftsführer einer Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik ab März 2015 und befristet bis zum Februar 2017 zur Erprobung weiterbeschäftigt wurde. Die Klage auf unbefristete Weiterbeschäftigung war erfolglos.

Schlagworte

ARBEITNEHMER FEIERTAG ARBEITSVERTRAG URTEIL AVR ELEKTROTECHNIK GEMEINDE VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG FAKULTÄT FÜHRUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEITUNGEN Neue Caritas Freiburg