CareLit Fachartikel

Anforderungen an die Personalentwicklung der Leistungserbringer zur Umsetzung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes

Gellert-Beckmann, S. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2020 · Heft 9 · S. 421 bis 425

Dokument
205330
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt
Autor:innen
Gellert-Beckmann, S.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 1
Seiten
421 bis 425
Erschienen: 2020-09-15 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2020 werden mit Beginn der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die zentralen und umfangreichsten Veränderungen der Eingliederungshilfereform sukzessive umgesetzt. Da mit dem neuen Eingliederungshilferecht Leistungs-, Verfahrensund vertragliche Änderungen einhergehen und hiermit neue Anforderungen an die Fachlichkeit der Mitarbeiter/innen verbunden sind, ist zum Gelingen des Reformprozesses zwingend die Personalentwicklung zu fokussieren, um die Chancen des BTHG zu nutzen und seine Risiken zu minimieren.

Schlagworte

BEHINDERUNG WIRKUNG MODELL RECHT ANERKENNUNG REHABILITATION VERANTWORTLICHKEIT AUSBILDUNG BEFRAGUNG PERSONALENTWICKLUNG POLEN KLASSIFIKATION WELTGESUNDHEITSORGANISATION MENSCHEN POLITIK ROLLE