CareLit Fachartikel
Anforderungen an die Personalentwicklung der Leistungserbringer zur Umsetzung der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes
Gellert-Beckmann, S. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2020 · Heft 9 · S. 421 bis 425
Dokument
205330
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2020 werden mit Beginn der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die zentralen und umfangreichsten Veränderungen der Eingliederungshilfereform sukzessive umgesetzt. Da mit dem neuen Eingliederungshilferecht Leistungs-, Verfahrensund vertragliche Änderungen einhergehen und hiermit neue Anforderungen an die Fachlichkeit der Mitarbeiter/innen verbunden sind, ist zum Gelingen des Reformprozesses zwingend die Personalentwicklung zu fokussieren, um die Chancen des BTHG zu nutzen und seine Risiken zu minimieren.
Schlagworte
BEHINDERUNG
WIRKUNG
MODELL
RECHT
ANERKENNUNG
REHABILITATION
VERANTWORTLICHKEIT
AUSBILDUNG
BEFRAGUNG
PERSONALENTWICKLUNG
POLEN
KLASSIFIKATION
WELTGESUNDHEITSORGANISATION
MENSCHEN
POLITIK
ROLLE