Bestandsaufnahme und Empfehlungen des Deutschen Vereins zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen.
N.N. · Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Frankfurt · 2020 · Heft 9 · S. 404 bis 413
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Exkurs zum Anspruch auf medizinische Rehabilitation: Werkstattbeschäftigte können auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, sei es als Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt, sei es aufgrund eingetretener Rehabilitationsbedürftigkeit als ambulante, mobile oder stationäre Leistung. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 13 R 12/14 R) ist im Arbeitsbereich der Werkstatt die gesetzliche Krankenversicherung der hierfür zuständige Rehabilitationsträger.*25 Daher gelten deren Regelungen zur Antragstellung und Bedarfsermittlung in der Regel…