Was folgt auf den Rettungsschirm?
Ditter, A. · Tagespflege, Hannover · 2020 · Heft 9 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tagespflegen sind in besonders gravierender Weise von der Corona-Krise getroffen worden. Auf eine (Teil-)Schließung der Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet folgte eine oftmals erheblich eingeschränkte Betriebsaufnahme auf Basis eines einrichtungsindividuellen Hygienekonzeptes. Noch werden die hierdurch entstehenden Mindereinnahmen im Wesentlichen durch den „Pflege-Rettungsschirm” nach § 150 Abs. 2 SGB XI abgefedert. Auch wenn das „Krankenhauszukunftsgesetz” (KZHG) eine Verlängerung der Hilfsmaßnahme bis zum 31. Dezember 2020 vorsieht, sollten Einrichtungsträger stets prüfen, welche rechtlich zulässigen Altern…