CareLit Fachartikel
Wieder ohne Furcht vor dem Strafrecht arbeiten.
Teigeier, B. · NOVAcura · 2020 · Heft 9 · S. 50 bis 51
Dokument
205450
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Hilfe zum Suizid darf nicht verboten werden. Das hat das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe Anfang 2020 geurteilt. Der Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns war einer der Kläger, die für dieses Urteil gekämpft haben. Wir haben mit ihm über Hintergründe und Konsequenzen des neuen Sterbehilfeurteils gesprochen.
Schlagworte
HILFE
URTEIL
SUIZID
GESETZ
LEBEN
STRAFE
BERATUNG
BUCH
GERICHT
FURCHT
STRAFRECHT
PRAXIS
MENSCHEN
ES
LEBENSQUALITÄT
PATIENTEN