CareLit Fachartikel

Wieder ohne Furcht vor dem Strafrecht arbeiten.

Teigeier, B. · NOVAcura · 2020 · Heft 9 · S. 50 bis 51

Dokument
205450
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
NOVAcura
Autor:innen
Teigeier, B.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 51
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2020-09-22 00:00:00
ISSN
1662-9027
DOI

Zusammenfassung

Eine Hilfe zum Suizid darf nicht verboten werden. Das hat das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe Anfang 2020 geurteilt. Der Palliativmediziner Dr. Matthias Thöns war einer der Kläger, die für dieses Urteil gekämpft haben. Wir haben mit ihm über Hintergründe und Konsequenzen des neuen Sterbehilfeurteils gesprochen.

Schlagworte

HILFE URTEIL SUIZID GESETZ LEBEN STRAFE BERATUNG BUCH GERICHT FURCHT STRAFRECHT PRAXIS MENSCHEN ES LEBENSQUALITÄT PATIENTEN