CareLit Fachartikel
Kündigung von Bewohner mit Demenz unwirksam
Klie, Prof. Dr. T. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2020 · Heft 9 · S. 26 bis 27
Dokument
205488
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pflegeheime dürfen Bewohnern nur in Ausnahmefällen kündigen. Aggressionsgeprägtes Verhalten bei Demenzbetroffenen ist jedenfalls kein Kündigungsgrund. Das OLG Oldenburg hat damit die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück bestätigt.
Schlagworte
EINRICHTUNG
DEMENZ
AUSZEICHNUNG
BELASTUNG
LEISTUNG
NEUROLEPTIKA
PFLEGE
SYMPTOMATIK
URTEIL
PFLEGEHEIME
VERHALTEN
MENSCHEN
LICHT
ES
PATIENTEN
LÖSUNGEN