CareLit Fachartikel

Auflösung des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung möglich

Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2020 · Heft 9 · S. 30 bis 31

Dokument
205490
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 9 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2020-09-29 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wenn der Betriebsrat ernsthaft und endgültig die Zusammenarbeit mit einem vom Arbeitgeber bestimmten Ansprechpartner verweigert, verstößt der Betriebsrat gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. In krassen Fällen kann das Arbeitsgericht den Betriebsrat dann auflösen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ZUSAMMENARBEIT ARBEITSRECHT MITARBEITER BETRIEB GERICHT GEWERKSCHAFT HILFE PERSONALPLANUNG SCHREIBEN ES ZIELE BELEGSCHAFT Altenheim - Lösungen fürs Management Hannover