CareLit Fachartikel
Auflösung des Betriebsrats bei grober Pflichtverletzung möglich
Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2020 · Heft 9 · S. 30 bis 31
Dokument
205490
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn der Betriebsrat ernsthaft und endgültig die Zusammenarbeit mit einem vom Arbeitgeber bestimmten Ansprechpartner verweigert, verstößt der Betriebsrat gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit. In krassen Fällen kann das Arbeitsgericht den Betriebsrat dann auflösen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ZUSAMMENARBEIT
ARBEITSRECHT
MITARBEITER
BETRIEB
GERICHT
GEWERKSCHAFT
HILFE
PERSONALPLANUNG
SCHREIBEN
ES
ZIELE
BELEGSCHAFT
Altenheim - Lösungen fürs Management
Hannover