CareLit Fachartikel
Kündigung bei verweigertem Corona-Test?
Sausen, P. · Altenheim - Lösungen fürs Management, Hannover · 2020 · Heft 9 · S. 12
Dokument
205499
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber sehen sich immer wieder veranlasst, Mitarbeiter auf einen Corona-Test anzusprechen, um eine Risikoeinschätzung durchführen und Maßnahmen ergreifen zu können. In Einzelfällen können Arbeitgeber auch einen Corona-Test von ihren Mitarbeitern verlangen. Ob bei einer Verweigerung des Tests durch den Mitarbeiter eine Kündigung gerechtfertigt ist, ist angesichts des Selbstbestimmungsrechts des Arbeitnehmers umstritten.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BERLIN
CORONA
COVID-19
INFEKTION
MITARBEITER
VERHALTEN
ES
SICHERHEITSMASSNAHMEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim - Lösungen fürs Management
Hannover