Der tote Winkel und die blinden Flecken in der Prävention und Gesundheitsförderung in der Langzeitpflege
HASSELER, M. · Impu!se, Hannover · 2020 · Heft 18 · S. 2 bis 3
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Jahr 2015 hat Prävention mit § 5 SGB XI als leistungsrechtliche Grundlage Einzug in die soziale Pflegeversicherung erhalten. Mit diesem gesetzlichen Passus wurde zwar erstmalig die stationäre Langzeitpflege für die Thematik Prävention und Gesundheitsförderung explizit gesetzgeberisch berücksichtigt. Gleichwohl kann nicht angenommen werden, dass mit dieser Gesetzesreform in der ambulanten und (teil-) stationären Langzeitpflege eine umfassende, zielgruppensowie settingangemessene gesundheitsförderliche und präventive Leistungserbringung in Deutschland möglich wäre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona…