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Kein Arbeitsunfall: Sturz hatte innere Ursache. Beim Promotionszug gefallen.

Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2020 · Heft 1 · S. 40

Dokument
205714
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sauter, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 9
Seiten
40
Erschienen: 2020-10-05 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Der Sturz einer Mitarbeiterin eines Forschungsinstituts bei der Verabschiedung eines Doktoranden fällt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Auffassung des Gerichts kam die Klägerin nicht durch äußere Einwirkung, sondern durch ihre geschwächte Konstitution zu Fall.

Schlagworte

STURZ UNFALL ANERKENNUNG HERZINFARKT RECHT URTEIL BLUTDRUCK ARBEIT BODEN Sicherheitsbeauftragter