CareLit Fachartikel
Kein Arbeitsunfall: Sturz hatte innere Ursache. Beim Promotionszug gefallen.
Sauter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2020 · Heft 1 · S. 40
Dokument
205714
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Sturz einer Mitarbeiterin eines Forschungsinstituts bei der Verabschiedung eines Doktoranden fällt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach Auffassung des Gerichts kam die Klägerin nicht durch äußere Einwirkung, sondern durch ihre geschwächte Konstitution zu Fall.
Schlagworte
STURZ
UNFALL
ANERKENNUNG
HERZINFARKT
RECHT
URTEIL
BLUTDRUCK
ARBEIT
BODEN
Sicherheitsbeauftragter