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Großer Aufwand und keiner zahlt? Zum Ersatzanspruch gegen Arbeitnehmer für Ermittlungsaufwand.

Ettwig, V. · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2020 · Heft 1 · S. 67

Dokument
205984
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ettwig, V.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 89
Seiten
67
Erschienen: 2020-10-20 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung aufgezeigt, unter welchen Umständen die Kosten für einen auf Unternehmensstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt vom Arbeitnehmer zu erstatten sind. Stehen Compliance-Verstöße im Raum und führen die Ermittlungen zur Kündigung, muss der Arbeitnehmer für die Anwaltskosten aufkommen. Nichts anderes kann gelten, wenn der Verdacht eines Abrechnungsbetrugs durch einen Medizinstrafrechtler aufgeklärt wird.

Schlagworte

Gesundheit Pflege BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG ES COMPLIANCE BERLIN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach