Pseudomonas aeruginosa: Problemkeim im Krankenhauswasser
Pietsch, R. · Aseptica · 2020 · Heft 2 · S. 10 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 3 der Trinkwasserverordnung definiert Trinkwasser unter verschiedenen Aspekten als Lebensmittel, das mit dem menschlichen Körper Kontakt hat. Es ist Wasser zur Verwendung in der Küche zwecks Zubereitung von Speisen und Getränken, für die Säuberung des Geschirrs, es dient der Körperpflege und wird für die Reinigung der Kleidung und sonstiger Wäsche verwendet. Aus dieser Definition ergibt sich die Notwendigkeit, dass laut § 4 der Verordnung Trinkwasser frei sein muss von Krankheitserregern, die die menschliche Gesundheit nachteilig beeinflussen können. Zu diesen Erregern gehört Pseudomonas aeruginosa.