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Neue Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe — die Schweiz bleibt eine Insel!

Dr. Zbinden, K. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 297 bis 304

Dokument
206020
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Dr. Zbinden, K.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
297 bis 304
Erschienen: 2020-10-20 00:00:00
ISSN
1434-2626

Zusammenfassung

Die größte Rechtsrevision seit der Einführung des neuen Schweizer Lebensmittelrechts im Jahr 2017 trat am 1. Juli 2020 in Kraft. Sie bringt Angleichungen an die EU-Gesetzgebung und auch neue „Schweizer Lösungen“. Dazu zählt auch die Festlegung von neuen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln.

Schlagworte

VITAMINE SCHWEIZ AUFNAHME VORSCHRIFTEN VERGLEICH GRUPPE ANERKENNUNG ENTWICKLUNG INFORMATION NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL GELATINE ES INTENTION SPORTLER NÄHRSTOFFE LEBENSMITTELSICHERHEIT