CareLit Fachartikel

Differenzierung der Verbrauchsteuersätze auf alkoholische Getränke der Kategorie „Wein" und der Kategorie nicht schäumende „gegorene Getränke außer Wein und Bier".

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 308 bis 311

Dokument
206022
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
308 bis 311
Erschienen: 2020-10-20 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Richtlinie (EWG) 92/83; Richtlinie (EWG) 92/84 Die Art. 7, 11 und 15 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke und Art. 5 der Richtlinie 92/84/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke sind dahin auszulegen, dass sie nicht die Festsetzung derselben Verbrauchsteuersätze auf alkoholische Getränke der Kategorie „Wein“ im Sinne der Richtlinie 92/83 und auf solche der Kategorie „gegorene Getränke außer Wein und Bier“ im Sinne dieser Richtl…

Schlagworte

RICHTLINIE UNTERNEHMEN GERICHT RECHT GESETZ UNGARN ENTSCHEIDUNG URTEIL ZEIT RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ WEIN BIER ES REGIERUNG TABAKINDUSTRIE