Differenzierung der Verbrauchsteuersätze auf alkoholische Getränke der Kategorie „Wein" und der Kategorie nicht schäumende „gegorene Getränke außer Wein und Bier".
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 308 bis 311
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Richtlinie (EWG) 92/83; Richtlinie (EWG) 92/84 Die Art. 7, 11 und 15 der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke und Art. 5 der Richtlinie 92/84/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol und alkoholische Getränke sind dahin auszulegen, dass sie nicht die Festsetzung derselben Verbrauchsteuersätze auf alkoholische Getränke der Kategorie „Wein“ im Sinne der Richtlinie 92/83 und auf solche der Kategorie „gegorene Getränke außer Wein und Bier“ im Sinne dieser Richtl…