CareLit Fachartikel

Verwechslungsgefahr zwischen Wort-/Bildmarken für Getränke ("Rea" und "nea").

N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 355 bis 360

Dokument
206024
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 24
Seiten
355 bis 360
Erschienen: 2020-10-20 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

MarkenG 9 Abs. 1 Nr. 2 Zwischen Getränkedosen und Getränkekästen aus Metall (Klasse 6), bei denen es sich um Getränkeverpackungen handelt, und alkoholfreien und alkoholischen Getränken (Klassen 30, 32 und 33) besteht keine Warenähnlichkeit. 2. Zwischen der über durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügenden Unionswiderspruchsmarke „Rea“ und der Anmeldemarke „nea. “ besteht hinsichtlich identischer Waren der Klassen 5 und 32 und überdurchschnittlicher klanglicher Ähnlichkeit der Zeichen Verwechslungsgefahr. BPatG, Beschl. v. 16. 3. 2020 - 26 W (pat) 563/18

Schlagworte

UNTERNEHMEN HERSTELLUNG RECHTSPRECHUNG BETRIEB RECHT BESCHREIBUNG BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG GERICHT TIERE VERSTÄNDNIS GETRÄNKE REGISTER ALOE NAMEN EIGENTUM