CareLit Fachartikel
Verwechslungsgefahr zwischen Wort-/Bildmarken für Getränke ("Rea" und "nea").
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 355 bis 360
Dokument
206024
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
MarkenG 9 Abs. 1 Nr. 2 Zwischen Getränkedosen und Getränkekästen aus Metall (Klasse 6), bei denen es sich um Getränkeverpackungen handelt, und alkoholfreien und alkoholischen Getränken (Klassen 30, 32 und 33) besteht keine Warenähnlichkeit. 2. Zwischen der über durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügenden Unionswiderspruchsmarke „Rea“ und der Anmeldemarke „nea. “ besteht hinsichtlich identischer Waren der Klassen 5 und 32 und überdurchschnittlicher klanglicher Ähnlichkeit der Zeichen Verwechslungsgefahr. BPatG, Beschl. v. 16. 3. 2020 - 26 W (pat) 563/18
Schlagworte
UNTERNEHMEN
HERSTELLUNG
RECHTSPRECHUNG
BETRIEB
RECHT
BESCHREIBUNG
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
TIERE
VERSTÄNDNIS
GETRÄNKE
REGISTER
ALOE
NAMEN
EIGENTUM