Einfuhrzollregelung für Geflügelfleisch und Eier
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 364 bis 365
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AEUV Art. 260 Abs. 3; Verordnung (EG) Nr. 1484/95 Art. 3 Abs. 4, Abs. 5, 4; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 29, Art. 31 Art. 3 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1484/95 (Einfuhrzölle in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier) ist dahin auszulegen, dass der Umstand, dass die in die Union eingeführten Waren mit Verlust, d. h. zu einem Preis unter dem in der Zollanmeldung angegebenen cif-Einfuhrpreis, verkauft wurden, für sich allein nicht die Feststellung zulässt, dass der cif-Einfuhrpreis nicht bestätigt worden ist, wenn der Einführer nachweist, dass alle Bedingungen im Zusammenhang mit dem Versand der Waren diesen Preis bestä…