CareLit Fachartikel
Behördliche Veröffentlichung von Lebensmittelinformationen im Internet
N.N. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2020 · Heft 5 · S. 339 bis 344
Dokument
206030
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LFGB, die nicht (mehr) „unverzüglich" erfolgt, kommt es auf das Ausmaß der festgestellten Mängel nicht an.
Schlagworte
INFORMATION
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
ERLASS
INTERNET
GUTACHTEN
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ES
TRAGEN
PUBLIKATIONEN
SCHREIBEN
HÖHE
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
NAMEN