Die praktische Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern im Klinikum: Ein Erfahrungsbericht aus Sicht der Praxisanleitung.
Dober, P.; Kral, O. · Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2020 · Heft 4 · S. 18 bis 20
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Das Sanitätergesetz (SanG) gibt im § 35 vor, dass nach einer erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter eine aufbauende Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter erfolgen kann (SanG, §35 Abs. 1). Diese aufbauende Ausbildung wird wiederum in theoretische sowie praktische Einheiten aufgeteilt. Einen Teil der praktischen Ausbildung absolvieren die Auszubildenden im Ausmaß von 40 Stunden in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt (SanG, § 35, Abs. 2). Die Sanitäter-Ausbildungsverordnung (San-AV) legt fest, dass in diesem Praktikum die th…