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Verletzung arbeitsschutzrechtlicher Fürsorgepflichten: Bußgelder und Strafen in Verbindung mit Covid-19

Klagge. RA., M. · Sicherheitsbeauftragter · 2020 · Heft 1 · S. 8 bis 10

Dokument
206101
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Klagge. RA., M.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 9
Seiten
8 bis 10
Erschienen: 2020-10-20 00:00:00
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Durch die Covid-19-Pandemie treffen den Arbeitgeber verschärfte Schutzpflichten gegenüber den Beschäftigten. Diese Pflichten werden durch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel näher bestimmt. Wenn Arbeitgeber deren Vorgaben missachten, können unter bestimmten Voraussetzungen Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Die Zusammenhänge der Haftung erläutert der nachfolgende Beitrag.

Schlagworte

ARBEITGEBER BETRIEB COVID-19 ARBEITSSCHUTZ ARBEITNEHMER ARBEITSSCHUTZGESETZ LEBEN UNTERNEHMEN GESETZ GESUNDHEIT ARBEIT ARBEITSMEDIZIN PERSONEN HÖHE SCHULD RISIKO