Die Unterbringung nach § 1846 BGB produziert unnötige Betreuungen - Zum Verhältnis von zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Unterbringung am Beispiel des BayPsychKHG
Dr. Marschner, R. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 5 · S. 172 bis 174
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Problemstellung In Bayern ist seit Langem in bestimmten Regionen eine Verschiebung von der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zur zivilrechtlichen Unterbringung zu beobachten, insbesondere durch die Anwendung des § 1846 BGB im Unterbringungsrecht. Diese Entwicklung hat sich nach den zuletzt verfügbaren Zahlen fortgesetzt mit der Folge, dass in Bayern mehr Unterbringungsverfahren nach § 1846 BGB abgewickelt wurden als nach öffentlichem Unterbringungsrecht. Nach der Rechtsprechung hat jede Unterbringung nach § 1846 BGB zwingend eine Betreuerbestellung zur Folge. Dadurch werden unnötige Betreuerbestellungen pr…