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Fristberechnung und Fristablauf bei Unterbringungen - Besprechung der Entscheidung des BGH vom 13.04.2016, Az. XII ZB 236/15

Dr. Kitanoff, A. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2020 · Heft 5 · S. 175 bis 194

Dokument
206118
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Dr. Kitanoff, A.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 29
Seiten
175 bis 194
Erschienen: 2020-10-21 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Ein Unterbringungsbeschluss muss in der Beschlussformel das Datum enthalten, zu dem die Unterbringung endet. Neben dieser formellen Bestimmung des § 323 Abs. 1 Nr. 2 FamFG muss das Betreuungsgericht auch die Zeitbegrenzungen für Unterbringungen einhalten, die sich aus den §§ 329, 333 FamFG ergeben. Eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2016 wirft jedoch die Frage auf, ab welchem Zeitpunkt die vom Sachverständigen vorgeschlagene Unterbringungsdauer zu berechnen ist. Der Verfasser hält die vom BGH favorisierte Orientierung am Datum des Gutachtens für die Praxis der Betreuungsgerichte für verfehlt und zudem method…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG UNTERBRINGUNG BETREUUNG GUTACHTEN GERICHT LEBEN RECHT ERLASS REFORM ORIENTIERUNG PRAXIS RECHTSPRECHUNG PSYCHIATRIE ZEIT FUSS POLIZEI