Weihnachtssonderzahlung als freiwillige Leistung: Können Arbeitgeber die Höhe frei bestimmen?
B?hrle, R-J. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2020 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele schriftliche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, dass - meist im November - zusätzlich zur normalen Vergütung ein Weihnachtsgeld als freiwillige soziale Leistung gezahlt wird. In manchen Arbeitsverträgen wird die Höhe des Weihnachtsgeldes konkretisiert (z. B. „Der Mitarbeiter erhält im November zusätzlich eine freiwillige Sonderzahlung in Höhe von 50% der Monatsvergütung. ), andere Arbeitsverträge überlassen die Festlegung der Höhe der konkreten Zahlung dem Arbeitgeber (z. B. „Der Arbeitgeber zahlt im November eine freiwillige Sonderzahlung, deren Höhe jedes Jahr durch den Arbeitgeber bestimmt wird. ").