CareLit Fachartikel

Weihnachtssonderzahlung als freiwillige Leistung: Können Arbeitgeber die Höhe frei bestimmen?

B?hrle, R-J. · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2020 · Heft 1 · S. 38 bis 39

Dokument
206186
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
B?hrle, R-J.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2020-10-22 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Viele schriftliche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, dass - meist im November - zusätzlich zur normalen Vergütung ein Weihnachtsgeld als freiwillige soziale Leistung gezahlt wird. In manchen Arbeitsverträgen wird die Höhe des Weihnachtsgeldes konkretisiert (z. B. „Der Mitarbeiter erhält im November zusätzlich eine freiwillige Sonderzahlung in Höhe von 50% der Monatsvergütung. ), andere Arbeitsverträge überlassen die Festlegung der Höhe der konkreten Zahlung dem Arbeitgeber (z. B. „Der Arbeitgeber zahlt im November eine freiwillige Sonderzahlung, deren Höhe jedes Jahr durch den Arbeitgeber bestimmt wird. ").

Schlagworte

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