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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in den Kammern und Senaten für Vertragsarztrecht.

Prof.Dr. Wenner, U. · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2020 · Heft 5 · S. 177 bis 184

Dokument
206192
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Prof.Dr. Wenner, U.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 72
Seiten
177 bis 184
Erschienen: 2020-10-22 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Entscheidungsfindung keine Besonderheit der Sozialgerichtsbarkeit ist, muss die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in allen drei Instanzen zu deren prägenden Merkmalen gerechnet werden. Diese war schon in der Ursprungsfassung des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) aus dem Jahr 1954 vorgesehen und hat sich seitdem unangefochten gehalten. Der folgende Beitrag gibt einen vertieften Überblick in die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter in allen Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit und vor allem den Besonderheiten im Vertragsarztrecht.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG URTEIL RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE LEISTUNG GRUPPE RECHT SOZIALHILFE VEREINIGUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG PERSONEN ÄRZTE ZAHNÄRZTE ZEIT STÄDTE ES