Barrierefreie Webseiten öffentlicher Stellen nach der EU-Richtlinie 2016/2102 und ihre Durchsetzung insbesondere mittels Verbandsklagen.
Prof.Dr. Schrader, C. · Behindertenrecht, Stuttgart · 2020 · Heft 6 · S. 145 bis 176
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einleitung: Interne und externe Abläufe von öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder sind seither in einem beschleunigten Digitalisierungsprozess. Um diese Dienste für alle zu ermöglichen, muss eine barrierefreie Gestaltung gewährleistet sein, um Menschen mit Behinderung nicht von der Nutzung auszuschließen. Diesem Ziel widmet sich die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (RL 2016/2102). Im deutschen Recht gab es zuvor im Wesentlichen nur gesetzliche Appelle zur Barrierefreiheit der Informationstechnik (IT) von öffentlichen Stel…