CareLit Fachartikel

Darf der Arbeitgeber Namensschilder anonymisieren?

Böhme, Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 11 · S. 70

Dokument
206562
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Böhme, Prof. H.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 59
Seiten
70
Erschienen: 2020-11-05 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Frage: In einer kinderund jugendpsychiatrischen Einrichtung hat der Arbeitgeber durch eine interne Dienstanweisung die Anonymisierung der Namensschilder der einzelnen Mitarbeitenden im Pflegedienst - Nachname wird mit dem ersten Buchstaben abgekürzt - hauptsächlich mit der Begründung „Stalking-Gefahr" angeordnet. Alle anderen Berufsgruppen der gleichen Fachabteilung haben ein vollständiges bzw. personalisiertes Namensschild. Mitarbeitenden, die eine vollständige Personalisierung ausdrücklich wünschen, wird dies mit dem Verweis auf die Dienstanweisung verweigert. Zu Recht?

Schlagworte

Gesundheit Pflege BERUFSGRUPPEN TRAGEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen