Darf der Arbeitgeber Namensschilder anonymisieren?
Böhme, Prof. H. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2020 · Heft 11 · S. 70
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Frage: In einer kinderund jugendpsychiatrischen Einrichtung hat der Arbeitgeber durch eine interne Dienstanweisung die Anonymisierung der Namensschilder der einzelnen Mitarbeitenden im Pflegedienst - Nachname wird mit dem ersten Buchstaben abgekürzt - hauptsächlich mit der Begründung „Stalking-Gefahr" angeordnet. Alle anderen Berufsgruppen der gleichen Fachabteilung haben ein vollständiges bzw. personalisiertes Namensschild. Mitarbeitenden, die eine vollständige Personalisierung ausdrücklich wünschen, wird dies mit dem Verweis auf die Dienstanweisung verweigert. Zu Recht?