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Reform des Betreuungsrechts: BVKM begrüßt Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderung

Kruse, K. · Das Band, Düsseldorf · 2020 · Heft 3 · S. 33 bis 35

Dokument
206594
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Band, Düsseldorf
Autor:innen
Kruse, K.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 11
Seiten
33 bis 35
Erschienen: 2020-11-09 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom Juni 2020 zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung. Bedürfen diese einer rechtlichen Betreuung, soll die unterstützte Entscheidungsfindung künftig deutlicher Vorrang vor einer gesetzlichen Vertretung haben. Dies wird vom Bundesverband für körperund mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) begrüßt. Der Gesetzentwurf geht mit großen Schritten in die richtige Richtung. In einigen Punkten sieht der bvkm aber noch Nachbesserungsbedarf.

Schlagworte

Gesundheit Pflege MENSCHEN ENTSCHEIDUNGSFINDUNG GESCHWISTER REHABILITATION ELTERN HÖHE KOMMUNIKATION UMWELT PRAXIS SCHREIBEN SPRACHE FAMILIE RATGEBER MITTAGESSEN