Reform des Betreuungsrechts: BVKM begrüßt Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen mit Behinderung
Kruse, K. · Das Band, Düsseldorf · 2020 · Heft 3 · S. 33 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom Juni 2020 zur Reform des Vormundschaftsund Betreuungsrechts stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderung. Bedürfen diese einer rechtlichen Betreuung, soll die unterstützte Entscheidungsfindung künftig deutlicher Vorrang vor einer gesetzlichen Vertretung haben. Dies wird vom Bundesverband für körperund mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) begrüßt. Der Gesetzentwurf geht mit großen Schritten in die richtige Richtung. In einigen Punkten sieht der bvkm aber noch Nachbesserungsbedarf.