Zweitmeinung vor Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom nach § 27b Absatz 2 SGB V*
Hochlenert , Dr. med. D. · Wundmanagement, Wiesbaden · 2020 · Heft 5 · S. 244 bis 246
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 16.04.2020 die Aufnahme des Eingriffs „Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom“ (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen. Mit dem Recht auf eine zweite Meinung verwirklicht sich eine jahrzehntelange Forderung der AG Fuß der Deutschen Diabetesgesellschaft und anderer Fachgesellschaften. Für die Betroffenen bedeutet dieses Recht eine dramatische Wende: Jeder Arzt, der über eine Amputation aufklärt, muss auch über das Recht auf eine zweite Meinung aufklären und wie ein Patient eine solche erhält.