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Zweitmeinung vor Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom nach § 27b Absatz 2 SGB V*

Hochlenert , Dr. med. D. · Wundmanagement, Wiesbaden · 2020 · Heft 5 · S. 244 bis 246

Dokument
206813
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wundmanagement, Wiesbaden
Autor:innen
Hochlenert , Dr. med. D.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 14
Seiten
244 bis 246
Erschienen: 2020-11-10 00:00:00
ISSN
1864-1121
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 16.04.2020 die Aufnahme des Eingriffs „Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom“ (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen. Mit dem Recht auf eine zweite Meinung verwirklicht sich eine jahrzehntelange Forderung der AG Fuß der Deutschen Diabetesgesellschaft und anderer Fachgesellschaften. Für die Betroffenen bedeutet dieses Recht eine dramatische Wende: Jeder Arzt, der über eine Amputation aufklärt, muss auch über das Recht auf eine zweite Meinung aufklären und wie ein Patient eine solche erhält.

Schlagworte

Gesundheit Pflege AMPUTATION FUSS PATIENTEN BROSCHÜREN ES ÄRZTE PATIENTENRECHT PORTION GESUNDHEITSPOLITIK BEURTEILUNG FIEBER KOMMUNIKATION FORMULARE LEBEN