CareLit Fachartikel
SOZIALRECHT
N.N. · Neue Caritas, Freiburg · 2020 · Heft 19 · S. 30
Dokument
206886
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wechselprämie des Stromanbieters ist Einkommen. Entschädigung für überlange Verfahrensdauer wird angerechnet. Leistungsausschlüsse in SGB II und XII sind zum Teil europarechtswidrig.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
EINKOMMEN
ES
FREIHEIT
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
ZEIT
Neue Caritas
Freiburg