CareLit Fachartikel

QM Forum Nur was dokumentiert ist, hat auch stattgefunden.

Krauspenhaar, D.; Knobloch, R. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2020 · Heft 11 · S. 58

Dokument
206901
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Krauspenhaar, D.; Knobloch, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 21
Seiten
58
Erschienen: 2020-11-11 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Die Aufklärung eines Patienten über die Behandlung ist ein wichtiger Bestandteil des Patientenrechtegesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier steht im Paragraf 630 e (i) BGB: »Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären.« Die rechtssichere Aufklärung des Patienten ist die eine Sache, dies auch gut zu dokumentieren, ist die andere. Am Ende zählt: Nur das, was dokumentiert und nachvollziehbar ist, ist auch erbracht worden.

Schlagworte

Gesundheit Pflege PATIENTEN GEBURTSHILFE SCHWANGERSCHAFT DOKUMENTATION ZEIT CHECKLISTE HAUSGEBURT Hebammenforum Karlsruhe