CareLit Fachartikel
QM Forum Nur was dokumentiert ist, hat auch stattgefunden.
Krauspenhaar, D.; Knobloch, R. · Hebammenforum, Karlsruhe · 2020 · Heft 11 · S. 58
Dokument
206901
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Aufklärung eines Patienten über die Behandlung ist ein wichtiger Bestandteil des Patientenrechtegesetzes im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier steht im Paragraf 630 e (i) BGB: »Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären.« Die rechtssichere Aufklärung des Patienten ist die eine Sache, dies auch gut zu dokumentieren, ist die andere. Am Ende zählt: Nur das, was dokumentiert und nachvollziehbar ist, ist auch erbracht worden.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
PATIENTEN
GEBURTSHILFE
SCHWANGERSCHAFT
DOKUMENTATION
ZEIT
CHECKLISTE
HAUSGEBURT
Hebammenforum
Karlsruhe