BAG vom 24.06.2020 – 5 AZR 93/19 Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2020 – 5 AZR 93/19 MiLoG § 1 Abs. 3, MiLoG aF § 24 Abs. 1; AEntG § 11; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 253 Abs…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2020 · Heft 11 · S. 2 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Zur schlüssigen Begründung einer auf Zahlung der Differenzvergütung zum gesetzlichen Mindestlohn gerichteten Klage ist für jeden einzelnen Monat ein konkret beziffertes Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns darzulegen. Eine abschließende Gesamtklage, die sich auf Entgeltansprüche für mehrere Monate erstreckt, genügt diesen Anforderungen nicht (Rn. 23). 2. Die in der 2. und 3. PflegeArbbV festgelegten Grundsätze zur Bemessung des Mindestentgelts gehen nach § 1 Abs. 3 MiLoG iVm. § 24 Abs. 1 MiLoG aF dem im Mindestlohngesetz geregelten Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn vor (Rn. 30).…