Corona beschert Notfallsanitätern die Heilkunde-Erlaubnis – wann aber kommt die Rechtssicherheit?
Dittrich , T. · Gesundheit und Pflege · 2020 · Heft 5 · S. 189 bis 201
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufgrund der Corona-Krise ist die Heilkundeerlaubnis des neuen § 5a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 IfSG für Notfallsanitäter grundsätzlich anwendbar. Allerdings stellt sich die Frage, wann die neue Kompetenzgrundlage überhaupt greifen kann. Da auf die persönliche Fähigkeit der Notfallsanitäter bei der Vornahme von heilkundlichen Maßnahmen abgestellt werden soll, lässt sich vermuten, dass die Norm regelmäßig nicht anwendbar sein wird, da der Gesetzgeber gerade das Entstehen solcher Fähigkeiten durch seine bisherige Gesetzg…