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Corona beschert Notfallsanitätern die Heilkunde-Erlaubnis – wann aber kommt die Rechtssicherheit?

Dittrich , T. · Gesundheit und Pflege · 2020 · Heft 5 · S. 189 bis 201

Dokument
207151
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege
Autor:innen
Dittrich , T.
Ausgabe
Heft 5 / 2020
Jahrgang 10
Seiten
189 bis 201
Erschienen: 2020-11-17 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Nach der Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag aufgrund der Corona-Krise ist die Heilkundeerlaubnis des neuen § 5a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 IfSG für Notfallsanitäter grundsätzlich anwendbar. Allerdings stellt sich die Frage, wann die neue Kompetenzgrundlage überhaupt greifen kann. Da auf die persönliche Fähigkeit der Notfallsanitäter bei der Vornahme von heilkundlichen Maßnahmen abgestellt werden soll, lässt sich vermuten, dass die Norm regelmäßig nicht anwendbar sein wird, da der Gesetzgeber gerade das Entstehen solcher Fähigkeiten durch seine bisherige Gesetzg…

Schlagworte

Gesundheit Pflege GESETZGEBUNG ÄRZTE GESUNDHEITSZUSTAND PATIENTEN SCHWEIZ BERUFSAUSBILDUNG BERUFSAUSÜBUNG HAND DEUTSCHLAND FORTBILDUNG ORGANISATIONEN ROLLE PERSONEN REANIMATION