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Anmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.6.2020 – 10 Sa 2130/19 Notwendigkeit einer biometrischen Arbeitszeiterfassung?
RA Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2020 · Heft 11 · S. 40 bis 41
Dokument
207188
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der EuGH entschied 2019, dass Arbeitgeber ein verlässliches System zur Zeiterfassung einführen müssen. Mit der Frage, ob hierzu ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdrücken erforderlich sein kann, beschäftigte sich jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Zudem hob es in einem weiteren Urteilsaspekt hervor, dass der Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Gefährdungsbeurteilung vorauszugehen habe.
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
BERLIN
RECHTSANWÄLTE
PRAXIS
HAND
COMPUTER
PATIENTEN
BLUT
KONTRASTMITTEL
ARBEITSPLATZ
RISIKO
MENSCHEN
KÖRPERFLÜSSIGKEITEN
ES
Sicherheitsingenieur