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Anmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.6.2020 – 10 Sa 2130/19 Notwendigkeit einer biometrischen Arbeitszeiterfassung?

RA Klagge, M. · Sicherheitsingenieur · 2020 · Heft 11 · S. 40 bis 41

Dokument
207188
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
RA Klagge, M.
Ausgabe
Heft 11 / 2020
Jahrgang 17
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2020-11-17 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Der EuGH entschied 2019, dass Arbeitgeber ein verlässliches System zur Zeiterfassung einführen müssen. Mit der Frage, ob hierzu ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdrücken erforderlich sein kann, beschäftigte sich jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Zudem hob es in einem weiteren Urteilsaspekt hervor, dass der Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge eine Gefährdungsbeurteilung vorauszugehen habe.

Schlagworte

Gesundheit Pflege BERLIN RECHTSANWÄLTE PRAXIS HAND COMPUTER PATIENTEN BLUT KONTRASTMITTEL ARBEITSPLATZ RISIKO MENSCHEN KÖRPERFLÜSSIGKEITEN ES Sicherheitsingenieur