CareLit Fachartikel
Quarantäne-Anordnung muss befristet sein.
Kraus, C. · Care konkret, Hannover · 2020 · Heft 48 · S. 7
Dokument
207332
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Quarantäne-Anordnung darf nicht „bis auf Weiteres“ erfolgen, sondern muss klar zeitlich befristet sein. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatte eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung eines Heims.
Schlagworte
EINRICHTUNG
BELASTUNG
LANDKREIS
PERSONAL
TEST
URTEIL
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
BETREUUNG
CORONAVIRUS
INFEKTION
ZEIT
MENSCHEN
POLIZEI
LANDESREGIERUNG
ARBEIT