CareLit Fachartikel

Quarantäne-Anordnung muss befristet sein.

Kraus, C. · Care konkret, Hannover · 2020 · Heft 48 · S. 7

Dokument
207332
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Kraus, C.
Ausgabe
Heft 48 / 2020
Jahrgang 23
Seiten
7
Erschienen: 2020-11-30 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Eine Quarantäne-Anordnung darf nicht „bis auf Weiteres“ erfolgen, sondern muss klar zeitlich befristet sein. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Geklagt hatte eine Mitarbeiterin aus der Verwaltung eines Heims.

Schlagworte

EINRICHTUNG BELASTUNG LANDKREIS PERSONAL TEST URTEIL ARBEITGEBER BEHINDERUNG BETREUUNG CORONAVIRUS INFEKTION ZEIT MENSCHEN POLIZEI LANDESREGIERUNG ARBEIT