CareLit Fachartikel
ARZNEIMITTELVERSORGUNG Rezeptbox im Supermarkt zulässig
Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 1 · S. 38 bis 39
Dokument
207359
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine örtliche Apotheke, die zum Versandhandel berechtigt ist, darf Rezepte in einem Supermarkt sammeln und die bestellten Medikamente durch eigene Boten ausliefern. Die Erlaubnis zum Versandhandel umfasst auch diesen Vertriebsweg, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Schlagworte
APOTHEKE
ARZNEIMITTEL
BETRIEB
ALTERNATIVE
BETREIBER
EINGANGSBEREICH
EINRICHTUNG
FINANZIERUNG
GESETZ
G+G
Gesundheit und Gesellschaft
Remagen