CareLit Fachartikel

ARZNEIMITTELVERSORGUNG Rezeptbox im Supermarkt zulässig

Mertens, A. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2020 · Heft 1 · S. 38 bis 39

Dokument
207359
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.
Ausgabe
Heft 1 / 2020
Jahrgang 23
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2020-12-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Eine örtliche Apotheke, die zum Versandhandel berechtigt ist, darf Rezepte in einem Supermarkt sammeln und die bestellten Medikamente durch eigene Boten ausliefern. Die Erlaubnis zum Versandhandel umfasst auch diesen Vertriebsweg, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Schlagworte

APOTHEKE ARZNEIMITTEL BETRIEB ALTERNATIVE BETREIBER EINGANGSBEREICH EINRICHTUNG FINANZIERUNG GESETZ G+G Gesundheit und Gesellschaft Remagen