CareLit Fachartikel

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit

Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2020 · Heft 2 · S. 122 bis 123

Dokument
207436
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 2 / 2020
Jahrgang 54
Seiten
122 bis 123
Erschienen: 2020-12-01 00:00:00
ISSN
0930-4622
DOI

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu verpflichten haben, in Befolgung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Grundrechtecharta, ein objektiv verlässliches und zugängliches System zu errichten, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers aufgezeichnet werden können.

Schlagworte

ARBEITSZEIT UNTERNEHMEN ANPASSUNG ARBEITGEBER LITERATUR SERVICE ARBEITNEHMER BEREITSCHAFTSDIENST GESETZ RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT RICHTLINIE PERSONEN MTA Dialog