CareLit Fachartikel
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit
Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2020 · Heft 2 · S. 122 bis 123
Dokument
207436
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 (Az.: C-55/18) entschieden, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu verpflichten haben, in Befolgung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Grundrechtecharta, ein objektiv verlässliches und zugängliches System zu errichten, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers aufgezeichnet werden können.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
UNTERNEHMEN
ANPASSUNG
ARBEITGEBER
LITERATUR
SERVICE
ARBEITNEHMER
BEREITSCHAFTSDIENST
GESETZ
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
RICHTLINIE
PERSONEN
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