CareLit Fachartikel
Nachtarbeit?
Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2020 · Heft 3 · S. 204 bis 205
Dokument
207449
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachtarbeitnehmer ist, wer in bestimmtem Umfang Nachtarbeit leistet. Nachtarbeit ist gemäß § 2 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit ist in § 2 Abs. 3 ArbZG im Sinne des ArbZG definiert.
Schlagworte
NACHTARBEIT
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
BELASTUNG
ENTSCHEIDUNG
SERVICE
ZEIT
ARBEITSMEDIZIN
ARBEITSSCHUTZ
ES
RICHTLINIE
LITERATUR
MENSCHEN
GESUNDHEIT
HÖHE
PATIENTEN