CareLit Fachartikel

Nachtarbeit?

Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2020 · Heft 3 · S. 204 bis 205

Dokument
207449
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 3 / 2020
Jahrgang 67
Seiten
204 bis 205
Erschienen: 2020-12-01 00:00:00
ISSN
0930-4622
DOI

Zusammenfassung

Nachtarbeitnehmer ist, wer in bestimmtem Umfang Nachtarbeit leistet. Nachtarbeit ist gemäß § 2 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit ist in § 2 Abs. 3 ArbZG im Sinne des ArbZG definiert.

Schlagworte

NACHTARBEIT ARBEITGEBER ARBEITSZEIT BELASTUNG ENTSCHEIDUNG SERVICE ZEIT ARBEITSMEDIZIN ARBEITSSCHUTZ ES RICHTLINIE LITERATUR MENSCHEN GESUNDHEIT HÖHE PATIENTEN