CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei Mindestbesetzung einer Station?

Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2020 · Heft 4 · S. 312 bis 314

Dokument
207462
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MTA Dialog
Autor:innen
Müller-Rawlins, E.
Ausgabe
Heft 4 / 2020
Jahrgang 80
Seiten
312 bis 314
Erschienen: 2020-12-01 00:00:00
ISSN
0930-4622
DOI

Zusammenfassung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren Gestaltung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben. Das Mitbestimmungsrecht setzt voraus, dass eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht, und wegen Fehlens einer zwingend gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelungen notwendig sind, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeitsund Gesundheitsschutzes zu erreichen.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZGESETZ ARBEITNEHMER SICHERHEIT BEURTEILUNG SERVICE BELASTUNG BETRIEB ENTSCHEIDUNG MTA Dialog