CareLit Fachartikel
Mitbestimmung bei Mindestbesetzung einer Station?
Müller-Rawlins, E. · MTA Dialog · 2020 · Heft 4 · S. 312 bis 314
Dokument
207462
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, die der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat, bei deren Gestaltung ihm aber Handlungsspielräume verbleiben. Das Mitbestimmungsrecht setzt voraus, dass eine gesetzliche Handlungspflicht objektiv besteht, und wegen Fehlens einer zwingend gesetzlichen Vorgabe betriebliche Regelungen notwendig sind, um das vom Gesetz vorgegebene Ziel des Arbeitsund Gesundheitsschutzes zu erreichen.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSSCHUTZGESETZ
ARBEITNEHMER
SICHERHEIT
BEURTEILUNG
SERVICE
BELASTUNG
BETRIEB
ENTSCHEIDUNG
MTA Dialog