Einsatz der MTRA in der Teleradiologie nach dem aktuell gültigen Strahlenschutzgesetz.
König-Nettelmann, B. · MTA Dialog · 2020 · Heft 4 · S. 324 bis 325
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Teleradiologie versteht man im medizinischen Kontext jeden Vorgang, bei dem Untersuchungsbilder über eine Telekommunikationseinrichtung an einen entfernten Ort übertragen werden, wobei sich der fachkundige Arzt nicht am Ort der technischen Durchführung befindet. Der Teleradiologe ist mittels verschlüsselter Internetverbindung oder auch fernmündlich mit der anfordernden sowie durchführenden Stelle verbunden. Ziel ist es, vor allem kleineren Institutionen zum Beispiel den Einsatz von Computertomografien (CT) zu ermöglichen, gerade im Nacht-, Sonnund Feiertagsdienst, um die flächendeckende Patientenversorgung…