CareLit Fachartikel
Aufklärung vor einer Lebertransplantation
N.N. · Rechtsdepesche, Köln · 2020 · Heft 6 · S. 328 bis 329
Dokument
207696
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Der Einwand, der unter Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG inhaltlich nicht ordnungsgemäß aufgeklärte Lebendorganspender wäre auch im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung mit der Organentnahme einverstanden gewesen (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens), ist nicht beachtlich, weil dies dem Schutzzweck der gesteigerten Aufklärungsanforderungen in der Transplantationsmedizin widerspräche.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
ERLASS
HEPATITIS
TOD
TRANSPLANTATION
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
LEBERTRANSPLANTATION
FORMULARE
ÄRZTE
RISIKO
Rechtsdepesche
Köln