CareLit Fachartikel

Aufklärung vor einer Lebertransplantation

N.N. · Rechtsdepesche, Köln · 2020 · Heft 6 · S. 328 bis 329

Dokument
207696
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 17
Seiten
328 bis 329
Erschienen: 2020-12-07 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Der Einwand, der unter Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG inhaltlich nicht ordnungsgemäß aufgeklärte Lebendorganspender wäre auch im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung mit der Organentnahme einverstanden gewesen (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens), ist nicht beachtlich, weil dies dem Schutzzweck der gesteigerten Aufklärungsanforderungen in der Transplantationsmedizin widerspräche.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG BETREUUNG ERLASS HEPATITIS TOD TRANSPLANTATION URTEIL RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSZUSTAND LEBERTRANSPLANTATION FORMULARE ÄRZTE RISIKO Rechtsdepesche Köln