CareLit Fachartikel

Tarifwidrige Anordnung von Rufbereitschaften

Rechtsdepesche, Köln · 2020 · Heft 6 · S. 312 bis 314

Dokument
207699
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 17
Seiten
312 bis 314
Erschienen: 2020-12-07 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz: Werden von einer Klinik gegenüber einem Arzt Hintergrunddienste angeordnet (hier: die Bearbeitung von Organspendeangeboten binnen 30 Minuten), die weder arbeitsnoch tarifvertraglich abgedeckt sind, sind diese Dienste gleich der Vollarbeit zu vergüten.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST TARIFVERTRAG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG EUROTRANSPLANT KOSTEN MITARBEITER ALTENPFLEGER ARBEITSZEIT RECHTSPRECHUNG ÄRZTINNEN ÄRZTE ARBEITSLEISTUNG SCHREIBEN HÖHE BERLIN