CareLit Fachartikel
Tarifwidrige Anordnung von Rufbereitschaften
Rechtsdepesche, Köln · 2020 · Heft 6 · S. 312 bis 314
Dokument
207699
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: Werden von einer Klinik gegenüber einem Arzt Hintergrunddienste angeordnet (hier: die Bearbeitung von Organspendeangeboten binnen 30 Minuten), die weder arbeitsnoch tarifvertraglich abgedeckt sind, sind diese Dienste gleich der Vollarbeit zu vergüten.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
TARIFVERTRAG
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
EUROTRANSPLANT
KOSTEN
MITARBEITER
ALTENPFLEGER
ARBEITSZEIT
Ärzte
Arbeit
Arbeitsrecht
Arbeitsleistung
Ärztinnen
Berlin
Betrug