CareLit Fachartikel

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenschwester“

N.N. · Rechtsdepesche, Köln · 2020 · Heft 6 · S. 318 bis 321

Dokument
207701
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2020
Jahrgang 17
Seiten
318 bis 321
Erschienen: 2020-12-07 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz Auch ein einmaliger schwerwiegender Verstoß gegen die Berufspflichten einer Krankenschwester/eines Krankenpflegers bzw. einer/eines Pflegefachfrau/-manns kann den Widerruf zum Führen der Berufsbezeichnung rechtfertigen (hier: eine im dienstlichen Zusammenhang begangene vorsätzliche Körperverletzung).

Schlagworte

FRAU PROGNOSE STRAFTAT BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG GESUNDHEIT BLUT ENTZUG GEWALT RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG PATIENTEN SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE UNTERARM