CareLit Fachartikel
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenschwester“
N.N. · Rechtsdepesche, Köln · 2020 · Heft 6 · S. 318 bis 321
Dokument
207701
CareLit-ID
Jahr
2020
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz Auch ein einmaliger schwerwiegender Verstoß gegen die Berufspflichten einer Krankenschwester/eines Krankenpflegers bzw. einer/eines Pflegefachfrau/-manns kann den Widerruf zum Führen der Berufsbezeichnung rechtfertigen (hier: eine im dienstlichen Zusammenhang begangene vorsätzliche Körperverletzung).
Schlagworte
FRAU
PROGNOSE
STRAFTAT
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
GESUNDHEIT
BLUT
ENTZUG
GEWALT
RECHTSPRECHUNG
WAHRNEHMUNG
PATIENTEN
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
UNTERARM